
Wir sind seit über 30 Jahren in Bereich des geistigen Eigentunms tätig und stolz darauf, dass wir seit letzten 20 Jahren eine hohe Patenterwerbsrate von durchschnittlich über 70 % beibehalten.
Auch nach der Patenterteilung unterstützen wir die Mandanten bei ihrer Geschäftstätigkeit durch nachfolgende Dienste wie Nichtigkeitsverfahren, Verletzungsprozess und Antrag auf Annulierung des Urteils.
Die kleine doch qualitiv hochwertige Gruppe von unseren Beschäftigten sind gern bereit, Ihrem Verlangen durch zuverlässiges Support-System mit dem richtigen Aufwand zu entsprechen. Es wäre unsere Freude, Ihrem Geschäftsbetrieb Profit zu bringen.



Unsere Patentanwälte, die über sehr gute Kenntnisse in verschiedenen technischen Gebieten verfügen, bieten Ihnen hochqualifizierten Service für geistiges Eigentum an, umfassend bis zu Anmeldung von Patent/Gebrauchsmuster, Berufung gegen Urteil und Patentprozess jeder Art. Darüber hinaus wird Übersetzung der Patentbeschreibung ins Japanische nach einem solchen System ausgeführt, dass Patentanwälte eine letzte Kontrolle über von kanzleiinternen Übersetzern angefertigte Übersetzung ausüben.
Im Bezug auf Prüfungsbescheid, schlagen unsere in der japanischen Prüfungspraxis erfahrene Patentanwälte die Möglichkeiten und Perspektiven zum Rechtserwerb vor.
Unsere Kanzlei handhabt viele Patentanmeldungen in Ausländern wie Vereinigten Staaten, Ländern in Europa, Asien, Nahen und Mittleren Osten, Russland, Mittel- und Südamerika und Ozeanien, aus Japan heraus.
Wir hoffen, dass unsere in der ausländischen Anmeldungspraxis erfahrene Patentanwälte, Patentingenieure und Büromitarbeiter können Sie bei der weltweiten Erweiterung Ihres Geschäftes unterstützen.











