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Unsere Stärke

Verfahren beim Patenterwerb in Japan

Ablauf des Verfahrens SCHRITT 1   Übersetzung der ausländischen Patentbeschreibung ins Japanische SCHRITT 2   Anmeldung in Japan oder Eintritt in die nationale Phase der PCT in Japan SCHRITT 3   Stellung des Prüfungsantrags SCHRITT 4   Bescheidserwiderung (Schriftliche Argumentation und/oder Berichtigung) SCHRITT 5 Einzahlung der Eintragungsgebühr (Jahresgebühr für erste 3 Jahre)

Gebührenliste

SCHRITT 1   Übersetzung der ausländischen Patentbeschreibung ins Japanische

Unsere Kanzlei beschäftigt interne Übersetzer, die führen von Mandanten aufgetragene alle Übersetzungsarbeit in Zusammenarbeit mit Patentanwälten aus.
Mithilfe unseres Teamworks werden Ihre Anmeldungen Prüfungsverfahren mit besserer Qualität in Japan erleben.

SCHRITT 2   Anmeldung in Japan oder Eintritt in die nationale Phase der PCT in Japan

Nachdem Anmeldungsunterlagen vorbereitet werden, folgt der Schritt der Einreichung der Anmeldung in Japan (eine Priorität unter Pariser Verbandsübereinkunft beanspruchend) oder des Eintritts in die nationale Phase in Japan zusammen mit der japanischen Übersetzung der PCT-Anmeldung. Diese Übersetzung der PCT-Anmeldung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tag des Eintritts in die nationale Phase eingereicht werden.
Während im Falle von gebräuchlicher Patentanmeldung müssen die Anmeldungsunterlagen innerhalb von 1 Jahr nach dem Prioritätstag eingereicht werden, im Falle von PCT ist es notwendig, dass die Anmeldung innerhalb von 30 Monaten nach dem Prioritätstag in die nationale Phase eintritt.

SCHRITT 3   Stellung des Prüfungsantrags

Prüfungsantrag muss innerhalb von maximal 3 Jahren nach dem Anmeldungstag gestellt werden. Andernfalls wird die Anmeldung automatisch als zurückgenommen angesehen und nämlich nie patentiert. Prüfungsergebnis wird innerhalb von ca, 2 Jahren nach Prüfungsantrag verfügbar sein.

SCHRITT 4   Bescheidserwiderung (Schriftliche Argumentation und/oder Berichtigung)

Nach Anfang der substantiellen Prüfung wird in den meisten Fällen eine Mitteilung des Zurückweisungsgrundes (ein Prüfungsbescheid) ausgestellt. Einem Applikant, der diese Mitteilung in Empfang genommen hat, wird die Gelegenheit gegeben, schriftliche Argumentation und/oder Berichtigung in Erwiderung auf diese Mitteilung einzureichen.
Wir glauben, dass auf dieser Stufe unsere Kanzlei Ihnen große Hilfe sein kann, wie man daraus begreifen kann, dass wir seit 20 Jahren eine hohe Patenterwerbsrate von durchschnittlich über 70 % behalten.
Unserer Meinung nach ist der Schlüssel zu dieser hohen Rate sowohl unser Fachwissen, das sich durch Erfahrung während über vergangene 30 Jahre seit Gründung der Kanzlei angehäuft hat, als auch unser System, dass in der japanischen Prüfungspraxis erfahrene Patentanwälte die Möglichkeiten und Perspektiven zum Rechtserwerb vorschlagen.

SCHRITT 5   Einzahlung der Eintragungsgebühr (Jahresgebühr für erste 3 Jahre)

Wenn eine Anmeldung zugelassen ist, wird „eine Kopie der Eintragungsentscheidung“ aus- und zugestellt. Innerhalb von 30 Tagen nach Empfang dieser Kopie muss die Eintragungsgebühr, die zur Rechtserhaltung für erste 3 Jahre erforderlich ist, auf das Patentamt auf einmal eingezahlt werden, um erwerbtes Patentrecht eingetragen und dann gültig zu lassen.
Nach der Bestätigung der Zahlung dem Applikant wird eine Patenturkunde zugestellt.